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Entschädigungen für konzeptionelle Angebote

Posted on 29. Oktober 2020

VDV positioniert sich zur Ausschreibungspraxis

Unter einer Ausschreibung versteht man üblicherweise die Aufforderung zur Einreichung von Angeboten bei der Auftragsvergabe bzw. ein Verfahren für den Kauf oder Verkauf von standardisierten Gütern. In der für Bauaufträge der Öffentlichen Hand verpflichtenden Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist festgelegt, dass bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen die Vergabeunterlagen den Bewerbern vom Auftraggeber in geeigneter Weise bereitzustellen sind: „Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. Verlangt jedoch der Auftraggeber, dass der Bieter Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, statische Berechnungen, Mengenberechnungen oder andere Unterlagen ausarbeitet, (…) so ist einheitlich für alle Bieter in der Ausschreibung eine angemessene Entschädigung festzusetzen. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat.“ (§ 8b VOB/A)

Soweit so gut. Nur dass die Leistungsbeschreibung bezüglich der Vermessungsleistungen nicht selten sehr unkonkret formuliert ist. Zudem ist es bei öffentlichen wie auch privaten Ausschreibungen durchaus gängige Praxis, dass bei einer Ausschreibung mehrere Anbieter angesprochen werden, ein kostenfrei erstelltes Angebot abzugeben. Mindestens drei Anbieter werden bei Öffentlichen Ausschreibungen gefragt, oft auch fünf oder sogar noch mehr. Bei fünf angefragten Büros erstellen bei nur einer Beauftragung somit 80% der Anbieter ihr Angebot im wahrsten Sinne des Wortes umsonst. Diese Erfahrung vieler freiberuflicher Ingenieurbüros ist unbefriedigend und auch nicht zielführend, sollen doch Geschäftspartner nach dem „auf Augenhöhe“-Prinzip zusammenkommen und qualitativ hochwertig und wirtschaftlich zusammenarbeiten. Hier wird das Leistungs- und Qualitätsprinzip dem Preisdumping geopfert.

Die ursprüngliche Idee, eine größere Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung für den Ausschreibenden zu erlangen, wird so nicht erreicht. Die Ausschreibenden sind im Vorfeld nicht mehr bemüht eine qualitative Auswahl der einzuladenden Anbieter zu treffen. Im Gegenteil, immer öfter berichten Büros, dass sie nur angefragt werden, damit die Mindestzahl von drei Bietern erreicht wird. Eine Vergleichbarkeit der Angebote ist bei vielen Ausschreibungen aufgrund der meist unzureichenden Leistungsbeschreibung nicht gegeben. Sehr oft wird das vermeintlich günstigste Angebot angenommen. Das wirtschaftlichste Angebot bleibt auf der Strecke. Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.

Gegenwärtig werden Angebote im Bereich des Vermessungswesens gratis erstellt. Diese Angebote sind nicht nur umfangreich, sondern bedürfen auch der Einarbeitung in wechselnde Ausschreibungsbedingungen. Die Erstellung eines konzeptionellen Angebotes dauert somit viele Stunden und manchmal auch Tage. Zusätzlich werden erstellte Angebote in manchen Fällen sogar für neue Ausschreibungen verwendet, ohne dass der Autor dafür eine Vergütung oder Nutzungsentschädigung erhält. Diese unentgeltlich erbrachten Leistungen summieren sich auf enorme Beträge; zudem entgehen dem Staat immense Steuereinnahmen.

Lösung: Die Lösung ist einfach wie auch schnell umzusetzen. Angeforderte Angebote, die von Vermessungsbüros in vorgegebenen Rahmen abgegeben werden sollen, müssen vergütet werden. Nur so kann die dafür aufgewendete Zeit wirtschaftlich dargestellt und anerkannt werden. Ein individuell angefordertes Angebot ist eine Leistung, die vergütet werden muss!

Wertschätzung: In vielen Branchen ist es seit langem üblich, für Kostenangebote Vergütungen zu verlangen, die im Falle einer Beauftragung verrechnet werden. Nicht nur bei Handwerksbetrieben ist dies seit langem geübte Praxis. Aus diesem Grund hat der Bundesvorstand des Verbandes Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) ein entsprechendes Positionspapier zum Thema Ausschreibungspraxis verabschiedet, wobei dabei ausschließlich Angebote gemeint sind, bei denen vor der Preisfindung vom eventuellen Auftragnehmer eine umfangreiche und konzeptionelle Leistungsbeschreibung selbst zu erarbeiten ist. Bei Auftragserteilung wird der Betrag natürlich angerechnet.

Nun gilt es, das Thema in die Politik und Gesellschaft zu transportieren und Öffentlichkeit herzustellen, beispielsweise durch Pressemitteilungen, aufklärende Gespräche mit Vertretern der Politik oder auch öffentliche Dialoge. Anlässlich der INTERGEO 2020 hat der VDV im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema ein kurzes, plakatives Youtube-Video vorgestellt, um auch Nichtfachleute auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ziel ist es, mehr Wertschätzung für die Arbeit der Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure zu erreichen und die Leistungen entsprechend zu honorieren. Das Video kann unter https://youtu.be/9JSOJ7QgKPQ auf dem Youtube-Kanal des VDV eingesehen werden.

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