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Selbstständig werden – warum eigentlich nicht?

Posted on 14. März 2022

Ein eigenes Ingenieurbüro als Unternehmer führen – das bedeutet viel Verantwortung, aber eröffnet auch viele Chancen: Man kann seine Ideen verwirklichen, eigenverantwortlich entscheiden und wirtschaftlich unabhängig von anderen werden. Marktchancen erkennen, Geschäftsideen umsetzen und Innovationen voranbringen – beim Gründen und Entwickeln von Unternehmen sind dies die Schlüssel zum Erfolg. Es gibt viele Möglichkeiten zur Existenzgründung. Zu nennen sind beispielsweise die Neugründung, die Ausgründung (Spin-off), die Unternehmensübernahme (Unternehmensnachfolge) sowie Management-Buy-Out (MBO) bzw. Management-Buy-In (MBI).

Neben der notwendigen fachlichen Kompetenz sollte auch kaufmännisches Know-how vorhanden sein. Mit einer Existenzgründung sind zumeist zahlreiche Fragen verbunden, die im Vorfeld zu klären sind. Marktanalyse, Business-Plan, öffentliche Förderprogramme, Wahl der passenden Rechtsform, berufsrechtliche Haftung sowie Krankenversicherungsschutz und Alterssicherung sind nur einige Themen, mit denen Existenzgründer sich vorbereitend unbedingt befassen sollten. Grund genug, das Thema Existenzgründung bzw. Entrepreneurship im Bereich der Aus- und Weiterbildung noch stärker zu betonen, denn nur die wenigsten Gründer können diesbezüglich auf eigene Erfahrungen zurückgreifen. Aus Sicht des VDV ist es deshalb wichtig, zum einen die geodätische Ausbildung von Studierenden durch betriebswirtschaftliche und unternehmerische Kompetenzen zu ergänzen, zum anderen aber auch entsprechende Weiterbildungen anzubieten. Gerade der Bedarf an geeigneten Nachfolgern bereitet vielen Büroinhabern Sorgen. Der Schritt einer Neugründung erfordert neben dem Wissen insbesondere Kraft und Ausdauer. Man fängt bei Null an, muss Geschäftspartner und Kunden gewinnen, benötigt eine Betriebsausstattung und das passende Marketingkonzept. Bei einer Büroübernahme als Nachfolger hingegen übernimmt man ein bestehendes Unternehmen mit seinem Kundenstamm, den Beschäftigten und bestehenden Geschäftsverbindungen. Somit gibt es hier bereits eine existierende Basis, auf der man seine unternehmerische Zukunft aufbauen und natürlich weiterentwickeln kann.

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht eröffnet verschiedene rechtliche Möglichkeiten, unter denen ein Ingenieurbüro tätig sein kann. Prinzipiell ist es möglich, die Tätigkeit in jeder zulässigen Unternehmensform auszuüben, solange die hierfür zu beachtenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Unternehmensform liegt in den Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, Partnerschaft) und den Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, eG). Rund 73 Prozent aller Ingenieurbüros werden als Personengesellschaften geführt, davon 60 Prozent als Einzelgesellschaften und der Rest als Gesellschaften Bürgerlichen Rechts. Als Kapitalgesellschaft in Form von GmbH oder AG firmieren rund 21 Prozent aller Büros. Nur ca. 5 Prozent der Ingenieurbüros sind als Partnergesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufgestellt (Hommerich, 2006).

Als weiteres Unterscheidungskriterium kann der Status bzw. Titel des Büroinhabers herangezogen werden. Dieser ist von verschiedenen rechtlichen Gegebenheiten abhängig und tritt in der Regel auch in Kombination auf (Reihenfolge nicht wertend):

  • Beratender Ingenieur gem. Ingenieurgesetze der Länder
  • Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur gem. Berufsordnungen der Länder
  • Sachverständiger gem. § 36 Gewerbeordnung
  • Freiberuflicher Ingenieur
  • Gewerblich tätiger Ingenieur

Prinzipiell ist es natürlich möglich, die Tätigkeit in jeder zulässigen Unternehmensform auszuüben, gleichwohl ist aber immer zwischen dem Gewerbe und dem Freien Beruf zu differenzieren. Eine genaue Regelung, welche Tätigkeit den freien Berufen zugeordnet ist, enthält das Einkommenssteuergesetz. Dort sind die so genannten Katalogberufe, darunter auch der des Vermessungsingenieurs, aufgelistet.

In einer Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es: „Beratung ist kein Nachhilfeunterricht, Beratung ist Entscheidungshilfe.“ Dem ist nichts hinzuzufügen; der VDV wird das Thema weiter vorantreiben.

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